Hier finden Sie Informationen zu Elektronischen Kassensystemen
Ab 1.Oktober 2020 müssen Kassenbons zusätzlich noch die folgenden Angaben ausweisen:
- Transaktionsnummer im Sinne der Kassensicherungsverordnung
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssytems oder des Sicherheitsmoduls
- den Beginn und das Ende des Verkaufsvorgangs
- den Signaturzähler
- einen Prüfwert
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