Ein umfassendes Konjunkturpaket soll dafür sorgen, schnellstens aus der Krise zu kommen und die Konjunktur anzukurbeln. Die am Freitag den 19. Juni 2020 getroffenen wichtigsten Kabinettsbeschlüsse hier in Kürze.
- eine befristete Senkung der Umsatzsteuer; wir hatten hierüber bereits in unserem Rundschreiben von letztem Donnerstag den 18. Juni 2020 informiert
- Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 € je Kind, hierzu wird das Kindergeld entsprechend aufgestockt
- um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wird der steuerliche Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 € mehr als verdoppelt
- bei ALG II („Hartz IV“) wird der einfache Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung bis Ende 2020 verlängert
- für gemeinnützige Organisationen legt der Bund für 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf
- beim Kauf von E-Fahrzeugen verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus befristet bis Ende 2021, bei einem Listenpreis bis zu 40.000 € steigt der Zuschuss des Bundes von 3.000 € auf 6.000 €
- Unternehmen erhalten für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten (degressive Abschreibung für bewegliche Investitionen)
- und einProgramm von Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Unternehmen, die Coronabedingt hohe Umsatzausfälle verzeichnen, können einen Zuschuss zu den festen betrieblichen Kosten (Fixkosten) der Monate Juni bis August beantragen; das Programm gilt branchenübergreifend, berücksichtigt aber auch die Lage von besonders betroffenen Branchen.
Je nach Höhe der Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August werden bis zu 80% der Fixkosten übernommen. Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 € für größere Unternehmen und bei 9.000 € bzw. 15.000 € für Kleinstunternehmen und Soloselbständige von bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten.
Die Eckpunkte und nähere Einzelheiten sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich;
die Durchführung der Förderung (Antragstellung, Prüfung, Auszahlung usw.) erfolgt
analog zu den bisherigen Soforthilfen (in Sachsen und Thüringen also über die
landeseigene Aufbaubank), die Anträge dürften in den nächsten Tagen auf deren
Webseiten veröffentlicht werden.
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