verbunden mit den herzlichsten Wünschen für eine ruhige und besinnliche verbleibende Adventszeit und ein glückliches Weihnachtsfest – soweit dieses Jahr möglich – übersenden wir ihnen noch einmal hoffentlich nützliche Informationen.
Einige kleine Geschenke hat der Bundesfinanzminister
auch noch:
– für den Großteil der Steuerpflichtigen fällt der Solidaritätszuschlag ab nächstem Jahr weg; die maßgebliche Freigrenze, ab der der Soli erhoben wird, wurde deutlich angehoben, so dass der Soli ab 2021 faktisch teilweise abgeschafft wird
– und wer einen besonders langen Arbeitsweg hat, kann sich freuen, denn die Pendlerpauschale wird ab 2021 stufenweise angehoben;
– für die ersten 20 Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte kann man nach wie vor 0,30 € pro km steuerlich geltend machen, für alle über 20 km hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 €.